Todesgrüße aus Deutschland – Generalbundesanwalt untersucht US-Drohnenangriffe

Es geht um Berichte, nach denen die USA von Deutschland aus gezielte Drohnenangriffe zwecks Tötung von Terrorverdächtigen durchführte. So meldeten es heute mehrere Online-Medien auf Berufung der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Dazu bedarf es einige Ergänzungen.

Die Ermittlungen beziehen sich auf Recherche-Ergebnisse der Süddeutschen Zeitung und dem ARD Magazin „Panorama“ im Mai diesen Jahres. Man sollte meinen, dass der Sachverhalt eindeutig ist. Die Richtigkeit der Berichte über die Drohnenangriffe, die als Grundlage für die Ermittlungen dienen, stehen nach den derzeit verfügbaren Informationen nicht in Frage. Dem zufolge hätten die USA eindeutig gegen das Völkerrecht verstoßen. Denn der US-Stützpunkt AFRICOM und die Airbase Rammstein befinden sich auf deutschem Territorium. Und wie wir aktuell von unserer Kanzlerin bestätigt bekommen haben, gilt auf deutschem Boden deutsches Recht.

Die Ausnahmen werden uns jedoch verschwiegen. So finden wir auf der Website von na-presseportal folgenden Absatz aus einem Bericht über AFRICOM von 2008:

„Die Bundesregierung hat, nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ (Dienstag-Ausgabe) bestätigt, dass sie der US-Armee die Tätigkeit zweier privatwirtschaftlicher Dienstleistungsunternehmen ohne derzeit geklärten Rechtsstatus gestattet hat. Bei den Dienstleistern handelt es sich um private Sicherheitsdienste im Rahmen des in Stuttgart eingerichteten Regionalkommandos „AFRICOM“, das für die USA von Stuttgart aus den Anti-Terrorkrieg in Afrika koordinieren und teilweise auch mit Einsätzen durchführen soll. Die privaten Sicherheitsdienste haben, nach US-Auffassung, das Recht zur drakonischen Verhörsituation, die andernorts, auch nach bundesdeutschem Recht, als Folter gebrandmarkt ist.“ na-presseportal, 17.06.2008

Für diese „Gestattung“ zuständig war damals das Ministerium von Frank-Walter Steinmeier (SPD).

Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Bundesstaatsanwaltschaft kommt. Brisant bleibt in jedem Fall die Frage – auch im Zusammenhang zum NSA-Abhöhr-Skandal – ob die von den deutschen Regierungen erteilten Sondergenehmigungen für die USA mit unserem Grundgesetz vereinbar sind. Nach meiner demokratischen und völkerrechtsbindenden Auffassung ist dem jedenfalls nicht so.

Einen kleinen Schritt weiter sind wir dennoch. In einem anderen völkerrechtswidrigen Drohnen-Fall aus dem Jahr 2010 hat nach einem Bericht der Süddeutschen die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal den Mut gehabt, überhaupt Untersuchungen gegen die USA anzustrengen:

“Am 4. Oktober wurden im Nordwesten Pakistans drei mutmaßliche Terroristen bei einem Angriff durch eine amerikanische Drohne getötet. Einer von ihnen soll Deutscher sein. Bislang aber traut sich kein deutscher Staatsanwalt an den Fall heran.” Sueddeutsche.de, 25.11.10

Dazu ergänzend hier noch konkrete Zahlen zu US-Drohnenangriffe in Pakistan:

Allein in Pakistan fielen bisher 2.300 bis 3.000 Menschen US-Drohnenangriffen zum Opfer, davon ca. 80% Zivilisten.

Ebenfalls empohlen sei hier folgender Artikel, der heute in der Zeitung Radio Utopie erschien:

Zivile Drohnenopfer aus Pakistan zur Anhörung vor U.S.-Kongress – anwesende Parlamentarier: FÜNF!

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3 Antworten zu Todesgrüße aus Deutschland – Generalbundesanwalt untersucht US-Drohnenangriffe

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  2. feydbraybrook schreibt:

    Schlimm sind diese ganzen Umtriebe, noch schlimmer ist aber, dass das mal eben schnell in den Medien auflodert, morgen oder in einer Woche schon wieder vergessen ist. Wo bleibt der Aufschrei? „In Deutschland gilt deutsches Recht“ – bis auf Ausnahmen… aua.

    NSA-Affäre: Win / Win / Win / Win für das System

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