Augenwischerei und Zangentaktik für eine neue Verfassung

Der Regierungsplan, den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt am 29. Juni schnell und unwiderruflich durch Parlament, Bundesrat und über den Schreibtisch des Bundespräsidenten zu jagen, ist am 21. Juni grandios gescheitert. Nun wird der finale Versuch vorbereitet, das Grundgesetz doch noch zu stürzen – mit einer Volksabstimmung.

Alles Bitten und Flehen von Kanzlerin Merkel half nichts. Bundespräsident Gauck gab der Bitte des Bundesverfassungsgerichts, die Gesetze zu ESM-Vertrag und Fiskalpakt zunächst nicht zu unterschreiben, noch am selbigen Tag nach. Es war ein denkwüridiger Donnerstag, dieser 21. Juni 2012. Gleich am nächsten Morgen wandte sich Sarah Wagenknecht von der Patei DIE LINKE an die Presse und bezeichnete das Vorgehen der Koalition als kalten Putsch.

„Der Fiskalpakt hebele die Mitbestimmungsrechte des Parlaments aus und schränke den Spielraum aller künftigen Regierungen entscheidend ein, sagte Wagenknecht. „Das ist ein kalter Putsch gegen das Grundgesetz“, sagte die Linkspolitikerin und verlangte eine Volksabstimmung. „Wenn der Geist der Verfassung geändert wird, dann kann das nur in einer Volksabstimmung geschehen.““ Focus.de, 22. Juni 2012

Nur einen Tag später veröffentlichte Spiegel-Online Auszüge aus einem am heutigen Tage erschienen Interview mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Darin heißt es:

„Der CDU-Politiker rechnet damit, dass die Deutschen in wenigen Jahren über ein neues Grundgesetz abstimmen müssen. Hintergrund ist die seiner Meinung nach notwendige weitere politische Integration der EU-Mitgliedstaaten.“

Als Grund für diesen Schritt wird immer wieder die Euro-Krise genannt. So war am Sonntag auf handelsblatt.de im Artikel „Schäuble erwartet Volksabstimmung über neue Verfassung“ über den Direktor des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), Klaus Zimmermann, zu lesen:

„Wie Schäuble und andere führende Europolitiker hält auch er es für unabdingbar, dass Deutschland als Konsequenz aus der Euro-Schuldenkrise mehr Souveränität an die EU-Kommission in Brüssel  abgibt.“

Zimmermann hat laut dieses Artikels das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts scharf kritisiert und wird dann folgendermaßen zitiert:

„Die Stärkung lokaler Demokratie durch das  deutsche Bundesverfassungsgericht ist kontraproduktiv und kann den Zerfall Europas beschleunigen.“

Da unser Grundgesetz eine weitere Abgabe von Souveränität an Brüssel nicht zulässt und sich die Finanz-Eurokraten ständig daran die Zähne ausbeißen, soll es nun komplett gekippt werden. Dass sich die Deutschen eine neue Verfassung geben können, genauer das deutsche Volk, ist im Artikel 146 verankert. Nur welche Notwendigkeit besteht dafür? Kann die Euro-Krise nicht anders gelöst werden? Das wäre eine Erpressung und ein Zugeständnis an die Finanzoligarchen, die diese Krise erst provozierten. Die Kanzlerin tippelt seit 2008 von Krisenlösung zu Krisenlösung. Und immer wieder ging es darum, die Finanzmärkte zu beruhigen, nicht um die Völker Europas. Nun soll aus kleinen Schritten schließlich der riesen Sprung werden in einer Art Superstaat. Weil die Märkte dann vielleicht endlich Vertrauen in den Euro bekommen? Lächerlich!

Eine neue Verfassung, jeweils für Deutschland und den anderen noch souveränen europäischen Staaten, die zum neuen Superstaat gehören sollen, dient unter dieser Lupe jewels nur einem Zweck: dem Kapitalmarkt maximale Freiheiten zu schaffen. Doch ich höre jetzt schon Sätze wie: „Stirbt unser Grundgesetz nicht, stirbt Europa!“, oder: „Die Abgabe von Souveränität sichert uns Wohlstand und Frieden in Europa auf Generationen hinaus!“. Noch einen: „Das Nationalstaatliche Denkmuster ist veraltet, wir müssen uns in Gemeinsamkeiten finden und darin aufgehen!“ Es reicht. Die schönklingenden Parolen werden nicht ausgehen. Doch es kann nicht wegdiskutiert werden, dass unser jetziges Grundgesetz für eine vernünftige und friedliche Europa-Politik vollkommen ausreicht. Aber eben nicht dann, wenn man sich die Lösungen von Think Tanks der Deutschen Bank diktieren lässt. Und wenn mit dem ESM die Hoheit über unseren Haushalt an ein nicht demokratisch gewähltes und völlig immunes bankähnliches Institut abgegeben werden soll, dann schrieb Spiegel-Online am 12.06. zu recht von der Furcht vor einer Macht mit einer Quasi-Absolution. Nur darum geht es. Und wenn Sarah Wagenknecht eine Volksabstimmung über den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt fordert, dann wird sie eigentlich wissen müssen, dass die Deutschen nicht gegen das Grundgesetz stimmen können, sie können es lediglich durch eine neue Verfassung ersetzen. Also will sie schließlich ebenfalls das Grundgesetz hinterfragen und auf diesem Weg zu Fall bringen? Einen Gegenentwurf zu der von Schäubles gewünschten Verfassung? Nichts davon ist notwendig, aber die Deutschen hätten das Gefühl, die Wahl zu haben und hinterfragen nicht, worin überhaupt der Sinn besteht, unser Grundgesetz zu ersetzen. Diesen Irrtum gilt es zu verhindern!

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13 Antworten zu Augenwischerei und Zangentaktik für eine neue Verfassung

  1. Widukind schreibt:

    Seltsam, auch kritische Stimmen fallen immer wieder drauf rein. Es gibt keine BRD-Verfassung! Es geht im Art. 146 um eine Verfassung, da wir nur ein Grundgesetz haben. Von einer „neuen“ Verfassung ist im Art. 146 nichts zu lesen.

    • Björn Kügler schreibt:

      @Widkind: Ändert nichts an den Sachverhalt, welchen Namen du dem Kind gibts oder wie es entstanden ist.

      • dieandereperspektive schreibt:

        Nein? Das Grundgesetz wurde für Deutschland gemacht, eine Verfassung wird vom Deutschen Volk gewählt. Das Grundgesetz jetzt einfach zur Verfassung zu erklären würde genau die Fehler implementieren, die unsere Regierung das regieren so einfach macht. Es fehlen u.a. immer noch die Kontrollmechanismen bezüglich Veräußerung von Staatseigentum und Schuldenpolitik und zuletzt der Besoldung unserer Abgeordneten.

      • Björn Kügler schreibt:

        Dafür reicht es aus, die enstpechenden Gesetzgebungen im Bundestag und zu beschließen. Wenn jetzt uns Deutsche erzählt wir, wir bräuchten eine neue Verfassung, dann kann man die „Bill of Rights“ getrost vergessen. Dann gehts um das uneingeschränkre Kaiserreich ESM. Die Verkaufe geht gerade los …

      • dieandereperspektive schreibt:

        Zweifellos ein schlechter Zeitpunkt für eine neue Verfassung. Aber ein guter für die ESM-Befürworter, daher halte ich einen Gegenvorschlag für wichtig.

  2. Sich.-Ing.J.Hensel schreibt:

    Naja, „neue Verfassung ist gut… Die BRD hatte ja noch nicht einmal eine „alte“.
    Wenn man als Zeitmarker das Ende des 2. Weltkrieges nimmt.
    Warum ?
    Weil es einen diesbzgl. notwendigen Volksbeschluss bis heute nicht gegeben hat (vgl. ehem. Art. 146 GG).
    Mit Blick auf die immer wieder anzutreffende Darstellung … das Grundgesetz sei die Verfassung der BRD, ist zu sagen, dass das GG die Verfassung in Art. 146 GG in Aussicht stellt.
    Dies unter der Bedingung eines Volksbeschlusses.
    Ergo sind Grundgesetz und Verfassung zwei unterschiedliche Dinge.
    Darüber hinaus wurde dem GG seine Gültigkeit in Art. 4 Ziffer 2 des Einigungsvertrages genommen, so dass mit dem Verlust seiner Existenz ebenso die Ordnung gem. Art. 20 (4) GG beseitigt wurde.

    Das Ziel des Mauerfalls wurde schon 1990 erfüllt: Grundrechteabbau um jeden Preis.

    • Björn Kügler schreibt:

      Es bleibt Tatsache, dass das Grundgesetz angewendet wird und seine Macht selbst Merkel bremst. Etwaige Beispiele, wo etwa jemand am Grundgesetz vorbei handeln kann, weil belegt wird, dass dieses nicht gültig sei, sind mir nur in Theorie und Fantasie bekannt. Und außerdem auch hier: Es ändert nichts an den Sachverhalt!

    • Jesuit schreibt:

      Was das genau mit „Zeitmarkern“ zu tun hat erschließt sich mir nicht.
      Definitiv hat Deutschland und somit auch das durch die BRD bis 1990 verwaltete Teilgebiet (dessen Verwaltungsbefugnisse sich ja bekanntermaßen seit dem 2. BMJBBG Art. 4 §1(1) nur noch auf die Verwaltungsangestellten und das „Personal“ (wir) der BRD bezieht) eine gültige Verfassung, nämlich die Paulskirchenverfassung von 1849.
      Als einzige nach revolutionärem Akt durchs Volk originär entstandene, von einer Nationalversammlung beschlossene und im Reichsanzeiger veröffentlichte und somit in Kraft getretene, kann sie nur durchs Volk geändert werden oder durch eine neubeschlossene außer Kraft gesetzt werden.
      Alle nachfolgenden „Verfassungen“ (1866/67, 1871, 1919) sind dieser lediglich übergestülpt.
      Wobei es sich bei der Weimarer Reichsverfassung bereits um alliiertes Besatzungsrecht nach HLKO Art. 43 & 55 handelt.

      …und wenn man den 1990 geänderten Artikel 146 GG:

      „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

      …genau liest, stellt man fest daß, da „Einheit und Freiheit Deutschlands“ noch nicht vollendet sind, dieses „Grundgesetz der BRD 2.0“ (nach 1990) gar nicht gilt und sowieso nie gelten wird, da die Annerkennung, Änderung der 1849’er Verfassung oder die Neuwahl einer Verfassung (also die Reorganisation des Staates und im letzteren Fall „Neugründung“ eines Staates) dieses Besatzungsrecht eh außer Kraft setzen würde.

  3. Valentino Cordes schreibt:

    Wenn die Zeit dafür reif ist, wird sich das deutsche Volk eine Verfassung geben und wieder als souveränes Land in Erscheinung treten. Allerdings wird diese Verfassung in jeder Hinsicht anders sein, als es der Hochverräterin Angela Merkel in den Kram passt. Ihr Traum von einem Vorsitz in einer plutokratischen EU-Diktatur wäre dann ausgeträumt.

  4. dieandereperspektive schreibt:

    Es gibt bisher noch keinen wählbaren Entwurf zu einer Verfassung oder doch? Genau daran muss man jedoch mit Hochdruck arbeiten, damit uns wieder nicht einer alternativlos dargeboten wird. Momentan wartet jeder auf die Entscheidung der „Bundesverfassungsgerichts“, was jedoch wenn sie den Grundgesetzverstoß nicht ausspricht? Dann müssen die Bürger vor dem Staat gerettet werden. Ich bin da auf die Rolle von Mehr Demokratie e.V. gespannt, die da vielleicht in die Presche springen werden und der Regierung damit Schützenhilfe leisten werden. Denn sie wollen lediglich demokratische Elemente implementieren, mehr nicht.

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